Berechtigt sind Kinder und Erwachsene aus der ganzen Schweiz, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, eine der folgenden Bedingungen trifft zu:
- Die Person erhält Sozialhilfe.
- Die Person erhält Prämienverbilligungen (ausgenommen Wohneigentum und Überschreitung des Freibetrages).
- Die Person erhält Ergänzungsleistungen zu AHV/IV.
- Die Person erhält ein öffentliches Stipendium.
- Das Einkommen der Person liegt am oder unter dem Existenzminium nach den Richtlinien der Schweizer Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).