Für Menschen mit kleinem Budget

Berechtigt sind Kinder und Erwachsene aus der ganzen Schweiz, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, eine der folgenden Bedingungen trifft zu:

  • Die Person erhält Sozialhilfe.
  • Die Person erhält Prämienverbilligungen (ausgenommen Wohneigentum und Überschreitung des Freibetrages).
  • Die Person erhält Ergänzungsleistungen zu AHV/IV.
  • Die Person erhält ein öffentliches Stipendium.
  • Das Einkommen der Person liegt am oder unter dem Existenzminium nach den Richtlinien der Schweizer Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

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