Wer ist berechtigt?

Sie sind berechtigt, die KulturLegi zu beziehen, wenn Sie Ihren Wohnort in Avry, Belfaux, Bulle, Chésopelloz, Corminboeuf, Corpataux-Magnedens, Düdingen, Fribourg, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran, Prez-vers-Noréaz, Rossens, Villars-sur-Glâne haben und

  • finanziell unabhängig sind, aber Ihr Einkommen nachweislich am oder unter dem Existenzminimum liegt (gemäss den Normen der SKOS)
  • oder Ergänzungsleistungen der AHV oder IV erhalten
  • oder vom Sozialdienst Unterstützung erhalten.

Diese Bedingungen sind nicht kumulativ. Die Anträge für die KulturLegi werden von Caritas Freiburg geprüft.